Der Traum vom eigenen Haus ist für viele Menschen – gerade für Familien – ein wichtiges Thema, dessen sie sich im Laufe des Lebens annehmen. Ist das passende Grundstück gefunden, geht es an die Wahl der Baupartner. Welches Unternehmen erscheint seriös und kompetent genug, um die eigenen vier Wände zu bauen?
Wer sich mit dem Thema Hausbau beschäftigt, stolpert früher oder später über folgende Begriffe, hinter denen sich die drei wesentlichen Vertragspartner für Bauherren verbergen: Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger. Wie unterscheiden sich diese voneinander?
Kurz vorab: Was bzw. wer ist ein Bauherr?
Als Bauherrn bezeichnet man im deutschen Baurecht die Person, die als Auftraggeber rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich bei der Durchführung von Bauvorhaben ist. »Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt.« (Quelle: Wikipedia)
Generalunternehmer
Der Generalunternehmer bietet alle Leistungen an, die zum Bau eines Hauses notwendig sind. Er führt jedoch nur einen Teil dieser Leistungen selbst aus und vergibt den Rest an Nachunternehmer (Subunternehmer). So kann ein Generalunternehmer zum Beispiel die Rohbauarbeiten selbst ausführen und die Klempner-, Elektriker-, Dach- und Zimmererarbeiten an Nachunternehmer vergeben.
Generalübernehmer
Der Generalübernehmer erbringt keine Bauleistungen in Eigenregie, sondern fungiert als reiner Koordinator der Arbeiten, die die Nachunternehmer ausführen.
Vertragspartner des Bauherrn sind nicht die beauftragten Nachunternehmen, sondern der Generalunter- bzw. Generalübernehmer. Sie sind daher im Falle von Mängeln gegenüber dem Bauherrn haftbar, nicht die Nachunternehmer. Der Bauherr ist Eigentümer des Grundstückes und tritt gegenüber Behörden als Ansprechpartner auf.
Bauträger
Der Bauträger ist als Besitzer des Grundstückes auch der Bauherr. Der Verbraucher (im Falle von Generalunter- und -übernehmer: Bauherr) ist lediglich der Käufer, der ein Grundstück mit einer Bauverpflichtung gegenüber dem Bauträger kauft. Der Bauträger ist Vertragspartner der Baufirmen und tritt bei Behörden selbst als Bauherr auf.
Autor: Marian Draguhn
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